Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.06.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09   

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https://dejure.org/2009,1005
BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,1005)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,1005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GKG § 52 Abs. 5; GKG a. F. § 13 Abs. 4; BBG § 30 Nr. 4
    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand; Halbierung; umfassender Angriff gegen die Versetzung in den Ruhestand; Änderung der Rechtsprechung zu § 52 Abs. 5 GKG.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GKG § 52 Abs. 5
    Halbierung; Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand; umfassender Angriff gegen die Versetzung in den Ruhestand; Änderung der Rechtsprechung zu § 52 Abs 5 GKG

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • Judicialis

    GKG § 47 Abs. 1; ; GKG § 47 Abs. 3; ; GKG § 52 Abs. 5; ; GKG § 13 Abs. 4; ; BBG § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung, Öffentliches Dienstrecht: Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 823
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 143.94

    Streitwert - Versetzung in Ruhestand - Beamter auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09
    Der Streitwert bestimmt sich in Verfahren, in denen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wird, nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG; eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG verbietet sich (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83).

    Eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG, wie sie im Beschluss des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83 zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a GKG a.F.) vorgenommen wurde, hat nicht zu erfolgen (Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 2 B 32.08 - [...] und Streitwertfestsetzung zum Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - [...]).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09
    Eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG, wie sie im Beschluss des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83 zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a GKG a.F.) vorgenommen wurde, hat nicht zu erfolgen (Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 2 B 32.08 - [...] und Streitwertfestsetzung zum Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - [...]).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 2 B 32.08

    Beschäftigungsmöglichkeiten zur Abwendung einer Zurruhesetzung wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09
    Eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG, wie sie im Beschluss des Senats vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - (Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83 zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a GKG a.F.) vorgenommen wurde, hat nicht zu erfolgen (Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 2 B 32.08 - [...] und Streitwertfestsetzung zum Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 1 B 807/14

    Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes ärztliches Gutachten

    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dessen Beschluss vom 30. Juli 2009- 2 B 30.09 -, NVwZ-RR 2009, 823 = juris, Rn. 3; dem seither in ständiger Rechtsprechung folgend der beschließende Senat, vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 29. September 2009 - 1 A 2538/07 -, n.v., und vom 19. September 2011 - 1 A 1683/09 -, n.v.
  • VG Freiburg, 21.03.2017 - 3 K 1354/15

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den

    (=12 x 3.023,22 EUR) festgesetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.07.2009 - 2 B 30.09 -, NVwZ-RR 2009, 823).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 4 S 2612/20

    Suchpflicht des Dienstherrn bei einem schwerbehinderten Beamten;

    Nicht anwendbar ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die Vorschrift des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG, die eine eng auszulegende Ausnahmeregelung zu § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG darstellt und lediglich solche Streitigkeiten erfasst, die den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, also ein einzelnes Element innerhalb des Ruhestandsverfahrens zum Streitgegenstand haben; Streitigkeiten, in denen die Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich in Streit steht, werden hiervon nicht erfasst (OVG NRW, Beschluss vom 29.04.2020 - 1 A 2831/17 -, Juris Rn. 11 f.; BVerwG, Beschluss vom 30.07.2009 - 2 B 30.09 -, Juris Rn. 2f. [zu den Vorgängerregelungen des § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 GKG a. F.]; a.A. (ohne Begründung) Bay. VGH, Beschluss vom 02.07.2018 - 6 ZB 18.163 -, Juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 30.09   

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https://dejure.org/2009,33411
BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,33411)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,33411)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 2 B 30.09 (https://dejure.org/2009,33411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Halbierung; Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand; umfassender Angriff gegen die Versetzung in den Ruhestand; Änderung der Rechtsprechung zu § 52 Abs 5 GKG

  • Wolters Kluwer

    Weigerung der Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung als Indiz der Dienstunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 30.09
    Eine dieser Vorschrift gerecht werdende Darlegung setzt vielmehr die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und die Angabe dessen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25) voraus.
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